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Widerrufsrecht

Information zum Rücktrittsrecht

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht, über das DOMI nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften im Bestellformular bzw im Rahmen des Bestellvorgangs im DOMI sense Webshop informiert. Weiters wird dem Verbraucher ein Muster-Rücktrittsformular zur Verfügung gestellt.

Dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, steht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab Zustellung des Produkts das Recht zu, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, wobei der Tag der Zustellung nicht mitzuzählen ist. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist von 14 (vierzehn) Tagen abgesendet wird.

Erfolgt die Lieferung des Produkts in mehreren Teillieferungen so beginnt die Rücktrittsfrist erst mit Zustellung der letzten Teillieferung zu laufen.

Tritt der Kunde binnen offener Frist vom Vertrag zurück, verpflichtet sich DOMI, alle vom Kunden geleisteten Zahlungen (inkl. Verpackungs- und Lieferkosten) unverzüglich, spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung, zurückzuerstatten. Sofern nichts anderes vereinbart, verwendet DOMI für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Für die Abwicklung der Rückzahlung werden dem Kunden keine zusätzlichen Entgelte in Rechnung gestellt.

Hat der Kunde vor Abgabe der Rücktrittserklärung DOMI sense Aromen ganz oder teilweise verbraucht, kann DOMI hierfür einen Wertersatz in Form eines angemessenen Entgelts verlangen.

Nach der Ausübung des Rücktrittsrechts verpflichtet sich der Kunde, die von DOMI bereits gelieferten Produkte unverzüglich, spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab der Abgabe der Rücktrittserklärung, zurück zu senden. Diese Frist ist gewahrt, wenn der Versand der Produkte binnen offener Frist erfolgt. Wählt der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von DOMI angebotene Standardlieferung, muss er die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten selbst tragen.